Private Krankenkassen

Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung nach GOÄ und können diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Gesetzliche Krankenkassen

Folgende gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für konstitutionelle Homöopathie (Stand 8/2015):

  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK (SVLFG als LKK),
  • Knappschaft, inkl. Seekasse
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • Barmer GEK
  • IKK classic
  • Securvita BKK
  • AOK Hessen (Bis 250 €)

Eine aktuelle Liste finden Sie auf der Seite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Obwohl auf dieser Liste nicht erwähnt, zahlen auch AOK, IKK Classic und die Securvita BKK für die homöopathische Behandlung.

Achtung NEU:

Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt die AOK Hessen die Kosten für die homöopathische Therapie. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Privatrechnung, gehen in Vorkasse und können die Rechnung dann bei der AOK komplett erstatten lassen.

Mitglieder anderer Krankenkassen:

Bei Mitgliedern anderer Krankenkassen müssen wir die Leistungen leider in Rechnung stellen.
Sie erhalten eine Rechnung nach der GOÄ (Gesetzliche Gebührenordnung für Ärzte) für Selbstzahler:

Erstanamnese (einmalig):                 120,66 €  (GOÄ 30; Faktor: 2,3)

Folgeanamnese (ca. 4 x jährlich):        34,31 €  (GOÄ 31; Faktor: 1,3)

Hausärztliche Leistungen sowie Beratungen werden wir selbstverständlich weiter wie gewohnt über ihre gesetzliche Krankenkasse abrechnen.